Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.
Die Firma Braun Entsorgung GmbH übernimmt die Abfallentsorgung bzw. den Transport und stellt, soweit vertraglich vereinbart, die erforderlichen Behälter zur Verfügung. Sie ist berechtigt, sich zur Auftragserfüllung Dritter zu bedienen. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch nicht zur Kenntnis genommene andere AGB, es sei denn, dies wird schriftlich vereinbart. 

 

2.
Die Behälter sind ordnungsgemäß zu befüllen. Der Abfall darf weder eingestampft, noch eingeschlämmt werden. Sie dürfen auch nicht überfüllt werden, so dass Gegenstände herunterfallen können. Das zulässige Gewicht nach StVO ist einzuhalten. Überfüllte Container können nicht abgeholt werden. Dadurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

3.
Die Firma Braun Entsorgung GmbH kann und wird vor Ort die zu entsorgenden Stoffe nicht untersuchen. Der Auftraggeber trägt deshalb die Gewähr dafür, dass die eingefüllten Stoffe auch der Auftragsdeklarierung entsprechen. Sollte sich bei der Entsorgung/Verwertung herausstellen, dass die Zusammensetzung nicht der Auftragsdeklarierung entspricht, hat der Auf­traggeber die eventuell dadurch entstehenden höheren Kosten zu tragen. Diese Kosten richten sich dabei nach den bei der Firma Braun Entsorgung GmbH jeweils gültigen Preisen. Bezüglich der Deklarierung gelten die Feststellungen des abneh­menden Entsorgungsunternehmens (zum Beispiel Müllverbrennung, Mülldeponie) als verbindlich sowohl für Auftraggeber als auch Auftragnehmer.

 

Sollte sich aufgrund der Zusammensetzung des Abfalls herausstellen, dass dieser nicht oder zu nicht mehr vertretbaren Kosten entsorgt werden müsste, kann die Fa. Braun Entsorgung GmbH auch verlangen, dass der Abfall auf Kosten des Auftraggebers wieder zurückgenommen wird.

 

4.
Der Auftraggeber bestimmt den Standort der Behälter. Er übernimmt deshalb auch jede Verkehrssicherungsverpflichtung und sonstige Haftung, die im Zusammenhang mit dem aufgestellten Behälter eintreten kann. Insbesondere ist der Auftrag­geber verpflichtet, eventuelle Genehmigungen für öffentliche Flächen einzuholen und durch entsprechende Sicherungsmaß­nahmen sicherzustellen, dass weder Behinderungen noch Gefahren für den Verkehr oder sonstige Dritte eintreten. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Behälter gefahrlos aufgestellt und abgeholt werden können. Insbesondere ist für die notwendige Zufahrt zu sorgen. Der Auftraggeber hat für die Aufstellung der Container einen geeigneten Ort mit entsprechend befestigter Zufahrt zur Verfügung zu stellen. Für Schäden an der Zufahrt, dem Containerstandort, dem umliegenden Bewuchs usw., Beschädigungen, die durch das Befahren des Fahrzeuges, das Absetzen und Aufnehmen des Containers, auch aufgrund von Drucklasten entstehen, übernimmt die Braun Entsorgung GmbH keine Haftung. 

 

5.
Warte- und Ladezeiten ab 15 Minuten, sowie vergebliche An- und Abfahrten bei Bereitstellung oder Abholung von Containern oder Behältern, werden dem Auftraggeber, soweit er dies zu vertreten hat, nach den bei der Firma Braun Entsorgung GmbH gültigen Preisen in Rechnung gestellt. 

 

6.
Solange sich die Behälter im Gewahrsam bzw. Gefahrenbereich des Auftraggebers befinden, trägt er auch das Risiko von Beschädigungen oder Untergang der Behälter. 

 

7.
Der Auftraggeber bleibt auch nach Übernahme des Abfalls durch den Auftragnehmer Verantwortlicher i. S. d. KrWG. Sollte der Auftraggeber bestimmte Ablade- und Deponieflächen anweisen, trägt er insoweit die alleinige Verantwortung.

 

8.
Es gilt als Wirksamkeitsvoraussetzung Schriftformerfordernis. Dies gilt auch für Nebenabreden und nachträgliche Vertrags­änderungen. 

 

9.
Die Braun Entsorgung GmbH ist berechtigt, ihre Leistungen auf elektronischem Weg abzurechnen. 

 

10.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Ingolstadt. 

 

11.

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, bleiben davon die restlichen Bestimmungen unberührt.

 

Stand: Oktober 2018