Altholz, behandelt (A IV)

Annahmekriterien Altholz A IV

In Altholz IV gehören

Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien AI und AII-AIII zugeordnet werden kann.

 

  • Verpackungen:
    Munitionskisten, Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung vor 1989)
  • Altholz aus dem Baubereich:
    Konstruktionshölzer für tragende Teile, Holzfachwerk und Dachsparren, Fenster (inkl. Glasscheiben), Fensterstöcke, Außentüren, imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich, Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen.
  • Imprägniertes Holz aus dem Außenbereich:
    Bahnschwellen, Leitungsmasten, Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau, imprägnierte Gartenmöbel, Sortimente aus der Landwirtschaft.
  • Sonstige Althölzer:
    Industriefußböden, Kühltürme, Altholz aus dem Wasserbau, aus abgewrackten Schiffen und Waggons, Brandholz.
  • Auf Anfrage:
    Bahnschwellen, Leitungsmasten, PCB-haltiges Altholz

 

Nicht dazu gehören

  • Dämm- und Schallschutzplatten (PCB enthaltend)
  • Restmüll, Kunststoff
Infoblatt Altholz, behandelt (A IV) Anfrage für Entsorgung...