Als Bauschutt oder reiner Bauschutt werden Rückstände aus Bau- und Renovierungstätigkeit bezeichnet, die z.B. durch das Abtragen von Gebäuden, Wänden und Fundamenten entstehen. Mit reinem Bauschutt bezeichen wir vom Containerdienst nicht durchmischten Bauschutt, der in seiner grundlegenden Beschaffenheit aus einem Stoff besteht.
Annahmekriterien Bauschutt
In den Bauschutt gehören
- Ziegel
- Dachziegel
- Beton (mit oder ohne Moniereisen)
- Estrich
- Fliesen
- Keramische WC- und Waschbecken
- Steine, Aushub
Nicht dazu gehören
- Bauschutt - Betonteile > 1 m Kantenlänge (auf Anfrage)
- Porenbeton, Ytong (auf Anfrage)
- Heraklit
- Folien, Gewebe, Kunststoffe
- Gipsabfälle (Rigips)
- Holz
- Mineralwolle
- Eternit
- Restmüll