Annahmekriterien Altholz A I-III
In Mischholz A I-III gehören
Verleimtes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel.
- Holzabfälle aus der Holzbe- und -verarbeitung:
Verschnitte, Abschnitte von Holzwerkstoffen und sonstigem behandeltem Holz - Verpackungen:
Transportkisten aus Holzwerkstoffen, Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenkisten aus Vollholz, Sonstige Holzpaletten mit Verbundmaterialien - Altholz aus dem Baubereich:
Holzwerkstoffe, Schalhölzer, behandeltes Vollholz, Dielen, Fehlböden, Bretterschalungen aus dem Innenausbau, Türblätter und Zargen von Innentüren, Profilblätter für die Raumausstattung, Deckenpaneele, Zierbalken usw. Bauspanplatten alles ohne schädliche Verunreinigungen. - Möbel:
Sperrige Holzabfälle, Rattan- und Korbmöbel, Vorhang- und Fußbodenleisten, Mischholz aus Sperrmüllaktion, Küchenarbeitsplatten aus Holz, beschichtet
Nicht dazu gehören
- Altholz A IV behandelt (Jägerzaun, Bahnschwellen, Fenster, Außentüren)
- Dämm- und Schallschutzplatten (PCB enthaltend)
- Restmüll, Kunststoff
Infoblatt Altholz, unbehandelt (A I-III) Anfrage für Entsorgung...