Altholz, unbehandelt (A I-III)

Annahmekriterien Altholz A I-III

In Mischholz A I-III gehören

Verleimtes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel.

 

  • Holzabfälle aus der Holzbe- und -verarbeitung:
    Verschnitte, Abschnitte von Holzwerkstoffen und sonstigem behandeltem Holz
  • Verpackungen:
    Transportkisten aus Holzwerkstoffen, Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenkisten aus Vollholz, Sonstige Holzpaletten mit Verbundmaterialien
  • Altholz aus dem Baubereich:
    Holzwerkstoffe, Schalhölzer, behandeltes Vollholz, Dielen, Fehlböden, Bretterschalungen aus dem Innenausbau, Türblätter und Zargen von Innentüren, Profilblätter für die Raumausstattung, Deckenpaneele, Zierbalken usw. Bauspanplatten alles ohne schädliche Verunreinigungen.
  • Möbel:
    Sperrige Holzabfälle, Rattan- und Korbmöbel, Vorhang- und Fußbodenleisten, Mischholz aus Sperrmüllaktion, Küchenarbeitsplatten aus Holz, beschichtet

 

Nicht dazu gehören

  • Altholz A IV behandelt (Jägerzaun, Bahnschwellen, Fenster, Außentüren)
  • Dämm- und Schallschutzplatten (PCB enthaltend)
  • Restmüll, Kunststoff

 

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